Allgemeine Geschäftsbedingungen der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verträge der
CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH
Zum Laurenburger Hof 60
60594 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 915069-0
E-Mail:
info@cityphone.de
Website:
https://cityphone.de
vertreten durch die Geschäftsführer Werner Gelz und Roland Schiefferer.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH bietet insbesondere Beratungs-, Vermittlungs-, Service- und Unterstützungsleistungen im Bereich moderner Unternehmenskommunikation an. Hierzu zählen unter anderem Mobilfunklösungen, Festnetz- und Internetlösungen, VoIP- und Cloud-Telefonanlagen, Microsoft-Teams-Telefonie, Microsoft-365-Lösungen, IoT-Lösungen, Gerätezubehör sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragspartner und Rolle der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH
Vertragspartner des Kunden ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH.
Soweit die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH Telekommunikations-, Mobilfunk-, Festnetz-, Cloud-, Software-, Geräte-, Versicherungs- oder sonstige Leistungen Dritter vermittelt, kann der jeweilige Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem betreffenden Anbieter zustande kommen.
In diesem Fall gelten ergänzend oder vorrangig die Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters.
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH schuldet bei vermittelten Leistungen grundsätzlich nicht die Erbringung der Hauptleistung des Drittanbieters, insbesondere nicht den Betrieb von Mobilfunknetzen, Festnetzinfrastrukturen, Cloud-Plattformen, Softwarediensten oder sonstigen Drittleistungen.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält oder die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt.
Bei vermittelten Verträgen mit Drittanbietern kommt der Vertrag erst nach Annahme durch den jeweiligen Drittanbieter zustande.
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Drittanbieter einen Antrag des Kunden annimmt oder bestimmte Tarife, Konditionen, Geräte oder Leistungen dauerhaft verfügbar sind.
4. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, den Leistungsbeschreibungen oder den individuell vereinbarten Unterlagen.
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:
anbieterunabhängige Beratung zu Telekommunikations- und Digitalisierungslösungen,
Unterstützung bei Mobilfunk-Neuverträgen, Vertragsverlängerungen, Tarifwechseln und Anbieterwechseln,
Beratung und Unterstützung bei Business-Internet, Festnetz, SIP-Trunks, All-IP-Lösungen und Cloud-Telefonanlagen,
Beratung zu Microsoft-Teams-Telefonie und Microsoft-365-Lösungen,
Unterstützung bei IoT- und Standortvernetzungslösungen,
Unterstützung bei Rufnummernmitnahme, Einrichtung, Verwaltung und Optimierung bestehender Kommunikationslösungen,
Lieferung oder Vermittlung von Smartphones, Zubehör und weiteren technischen Produkten,
Service-, Support- und Verwaltungsleistungen im vereinbarten Umfang.
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Dritte oder Partnerunternehmen erbringen zu lassen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Ansprechpartner, technischen Angaben und Genehmigungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereitzustellen.
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Informationen richtig sind und dass er zur Beauftragung der jeweiligen Leistungen berechtigt ist.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, SIM-Karten, Geräte, Softwarezugänge und sonstige sicherheitsrelevante Informationen sorgfältig zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
6. Drittanbieter, Netzbetreiber und Verfügbarkeit
Bei Leistungen von Drittanbietern, insbesondere Mobilfunk-, Festnetz-, Internet-, Cloud-, Software-, Geräte-, Versicherungs- oder Plattformanbietern, gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH hat keinen Einfluss auf Netzabdeckung, Netzqualität, technische Verfügbarkeit, Störungen, Wartungsfenster, Änderungen von Tarifen, Vertragsannahmen oder Leistungsänderungen durch Drittanbieter, soweit diese außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.
Angaben zu Verfügbarkeit, Bandbreiten, Netzqualität, Lieferzeiten oder Funktionen von Drittleistungen beruhen regelmäßig auf Angaben der jeweiligen Anbieter und stellen keine Garantie der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
Bei wiederkehrenden Leistungen, Serviceleistungen oder laufender Betreuung erfolgt die Abrechnung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Gebühren, Entgelte oder Kosten von Drittanbietern werden nach den jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters berechnet und können dem Kunden direkt durch den Drittanbieter oder, soweit vereinbart, durch die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH in Rechnung gestellt werden.
8. Lieferungen, Geräte und Zubehör
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, sofern die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH ein Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH.
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Der Kunde darf Vorbehaltsware ohne vorherige Zustimmung der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH weder verpfänden noch sicherungsübereignen oder sonst darüber verfügen.
10. Vertragslaufzeiten und Kündigung
Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder aus den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
Bei vermittelten Verträgen mit Drittanbietern ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten des jeweiligen Drittanbieters zu beachten, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Serviceleistung der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Änderungen von Leistungen und technischen Anforderungen
Technische Entwicklungen, gesetzliche Vorgaben oder Änderungen durch Drittanbieter können Anpassungen von Leistungen, Produkten, Tarifen oder technischen Voraussetzungen erforderlich machen.
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH wird den Kunden über wesentliche Änderungen informieren, soweit sie hiervon Kenntnis erlangt und hierzu verpflichtet oder vertraglich beauftragt ist.
Änderungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH, sofern die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH diese Änderungen nicht selbst verursacht hat.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren ein Jahr ab Ablieferung, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt.
Für gebrauchte Waren kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen werden, soweit dies individuell vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Lieferung oder Leistungserbringung in Textform anzuzeigen.
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gilt ergänzend § 377 HGB.
Bei Drittleistungen richten sich Gewährleistungs- und Leistungsansprüche vorrangig gegen den jeweiligen Drittanbieter, sofern der Vertrag über die Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande gekommen ist.
13. Haftung
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
Für Ausfälle, Störungen, Leistungsmängel oder Schäden, die durch Drittanbieter, Netzbetreiber, Internetprovider, Cloud-Dienste, Softwareanbieter oder sonstige Dritte verursacht werden und außerhalb des Verantwortungsbereichs der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH liegen, haftet die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH nicht, soweit gesetzlich zulässig.
14. Datenschutz
Die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH auf der Website.
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, sofern gesetzlich erforderlich.
15. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Unterlagen
An Konzepten, Angeboten, Präsentationen, technischen Dokumentationen, Planungen, Auswertungen und sonstigen Unterlagen behält sich die CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH alle Rechte vor.
Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung der CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH zulässig.
16. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Energieausfälle, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Ausfälle von Drittanbietern, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, soweit die Störung nicht von ihr zu vertreten ist.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
20 Anbieterkennzeichnung
CityPhone Kommunikationsanlagen GmbH
Zum Laurenburger Hof 60
60594 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 915069-0
E-Mail:
info@cityphone.de
Website:
https://cityphone.de
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Werner Gelz
Roland Schiefferer
Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt am Main
HRB 43053
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE812249816